Es gelten die öffentlichen Ferien- und Feiertagsverordnungen der öffentlichen Schulen in Hessen.
Daher findet in den Ferien, an Feiertagen und an beweglichen Ferientagen der örtlichen Schulen kein Unterricht statt.
Um Missverständnissen vorzubeugen möchte ich darauf hinweisen, dass in den Ferien kein Unterricht stattfindet, damit Schülern, die in den Ferien nicht da sind, kein Nachteil entsteht.